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IT-RECHT

Wir beraten:
– Unternehmen
– Freiberufler
– Gründer
– Projektbeteiligte

Arbeitsbereiche:
– Gestaltung von Verträgen zwischen Anbietern
– Vermittlern und Dienstleistern
– Auslegung und Gestaltung von Rahmen- und Projektverträgen
– Beratung zur Gestaltung von Online Shops

Referenz:
Als selbstständige IT Beraterin ist unsere Mandantin über eine Rahmenvereinbarung und einen Einzelvertrag über die Erstellung und Pflege von Software an ein Vermittlungsunternehmen gebunden. Nach fristgerechter Kündigung der Verträge durch unsere Mandanten beruft sich das Vermittlungsunternehmen auf ein angebliches Wettbewerbsverbot, behauptet Schadensersatzansprüche und verweigert die Auszahlung der begründeten Vergütungsansprüche unserer Mandantin.

Die Unwirksamkeit der Befristungs- und Verlängerungsklauseln ergibt sich jedoch nicht schon aus der Betrachtung der beiden Einzelverträge, sondern erst aus der Betrachtung der Zusammenarbeit insgesamt. Die unterschiedlichen Einzelaufträge aus der Vergangenheit machen die Rechtmäßigkeit des Handelns unserer Mandanten erst deutlich. Das Landgericht verneint die Wirksamkeit der entsprechenden Klausel, lehnt ein Wettbewerbsverbot ab und verurteilt den Vermittler zur Auszahlung der geschuldeten Vergütung.

                                                                                                                                     . [otw_is sidebar=otw-sidebar-7]