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Bewertungsportal in der Verantwortung

Der Betreiber eines Bewertungsportals für Kliniken übernimmt die inhaltliche Verantwortung für die veröffentlichten Äußerungen, wenn er auf die Rüge eines von der Kritik Betroffenen unautorisierte Änderungen an den eingestellten Bewertungen vornimmt. Er haftet damit selbst als unmittelbarer Störer. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 04.04.2017 …

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