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KAUFRECHT

Der Käufer erwirbt ein Kraftfahrzeug als Unternehmer bei unserer Mandantin, die ein Autohaus betreibt. In einem gerichtlichen Verfahren, in dem die Rückabwicklung des Vertrages verlangt, beruft er sich darauf, den Pkw als Verbraucher angekauft zu haben; denn nur so kann er überhaupt mögliche Rechte begründen. Die Sachlage ist aufgrund einer nicht ganz eindeutigen Formulierung im Kaufvertrag unklar. Erst die Sichtung sämtlicher Vertragsunterlagen, die Abgleichung der Privat- und Firmenanschriften in der Korrespondenz sowohl zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung, als auch der Klageerhebung, die Feststellung der jeweiligen Meldeanschriften des Käufers sowie die Überprüfung der Internetseite des Käufers vermitteln eine solche Vielzahl von Indizien, dass der Richter die Auffassung des Autohauses bestätigt. Das Landgericht sieht den Käufer zu Recht als Unternehmer an und weist die Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrages zu Gunsten unserer Mandantin ab.