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Home-Office in der Corona-Krise

Einen Rechtsanspruch auf Home-Office gibt es in Deutschland nicht, auch Angst um die eigene Gesundheit rechtfertigt den Wunsch nicht, wenn keine konkrete Ansteckungsgefahr zu befürchten ist. Verweigert ein Mitarbeiter ohne konkrete Infektionsgefahr aus Angst vor einer Ansteckung die Arbeit, kann er abgemahnt und im Wiederholungsfall gekündigt werden.

Andererseits dürfen Arbeitgeber Home-Office nicht einseitig anordnen, denn das Direktionsrecht des Arbeitgebers endet vor der Haustür des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer kann nicht gezwungen werden, seine privaten Räume als Arbeitsort zur Verfügung zu stellen.

Es bietet sich daher auf jeden Fall an, dass Ob und Wie der Home-Office Tätigkeit einvernehmlich festzulegen. Es sollte zunächst klargestellt werden, dass die durch die Corona-Krise bedingten betrieblichen Einschränkungen die Home-Office Phase begründen, wann hiermit begonnen wird und wie lange sie andauern soll. In diesem Zusammenhang sollten sich die Parteien verpflichten, im Falle über diesen Beendigungszeitpunkt hinausgehender Dauer der Beschränkungen einer angemessenen Verlängerung zuzustimmen.

Es empfiehlt sich, die Weitergeltung der betrieblichen Arbeitszeiten auch für die Home-Office Phase zu vereinbaren, klarzustellen, dass bezüglich der Pausen und Ruhezeiten das Arbeitszeitgesetz weiter gilt und zu vereinbaren, dass der Mitarbeiter seine Arbeitszeit im Home-Office selbst dokumentiert und in festzulegenden Abständen seinem Vorgesetzten vorlegt.

Auch sollte geklärt werden, welche Kosten der Arbeitgeber für IT, Telefon- und Internetanschluss und gegebenenfalls Materialverbrauch (Druckerpatronen, Papier etc.) übernimmt. (Wohnkosten werden üblicherweise nur übernommen, wenn ein betrieblicher Arbeitsplatz nicht zur Verfügung steht.)

Schließlich sollten die Parteien vereinbaren, dass und wie konkret der Mitarbeiter Betriebsgeheimnisse wahren und für die Einhaltung der dem Arbeitgeber obliegenden Datenschutzbestimmungen sorgen muss.