Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld
Ansprüche auf Kurzarbeitergeld sind an die Bundesagentur für Arbeit zu stellen: Nach der seit kurzem geltenden gesetzlichen Neuregelung reicht es für den Bezug von Kurzarbeitergeld aus, wenn 10 % der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (statt bisher 30 %) von mindestens 10 % Gehaltseinbußen betroffen sind. Voraussetzung für …