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Home Office

In den gegenwärtigen „Corona-Zeiten“ arbeiten unzählige Menschen – erfreulicherweise – im Home Office, viele Arbeitgeber haben erhebliche Mittel in ihre IT investiert, damit dies den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möglich wird.

Viele Arbeitgeber verbinden mit „Home Office“ einen Verlust an Kontrollmöglichkeit und befürchten, dass sie ihr Weisungsrecht nicht mehr ausreichend ausüben und nicht mehr kontrollieren können, ob die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tatsächlich die von ihnen geschuldete Leistung erbringen. In der Regel sind derartige Befürchtungen unbegründet, weil erstens das Weisungsrecht bestehen bleibt und zweitens normalerweise auch feststellbar ist, ob die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Home-Office die geschuldete „Performance“ leisten.

In der Regel erbringen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Home Office ihre Arbeitsleistung auf der Grundlage einer Einbindung in die IT-Infrastruktur ihres Arbeitgebers über eine VPN-Einbindung (virtual private network) mit der Folge, dass der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter eine durch den Arbeitgeber bereitgestellte Internetverbindung für das Surfen und die E-Mail Kommunikation zur Verfügung stehen.

Im Zusammenhang mit dieser Nutzungsmöglichkeit sollten eindeutige Umgangsregelungen getroffen werden, um zukünftige Auslegungsfragen zu vermeiden.

Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, sprechen Sie Herrn Rechtsanwalt Sendler gerne an.