Neues zum Maklerrecht
Ein Maklervertrag kommt dann durch ein konkludentes Handeln des Käufers zu Stande, wenn der Makler einen Kunden schon einmal über ein Objekt insgesamt informiert hatte und für eine weitere Kaufgelegenheit in demselben Objekt zusätzlich noch ergänzende Informationen übermittelt. Diese weiteren Dienste müssen für sich genommen nicht …